KOSTEN

Außergerichtliche Beratungs- oder Vertretungsgebühren fallen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder - bei Vereinbarung - nach einer individuellen Stundenvereinbarung oder aber pauschal pro Auftrag an, wenn der Zeitaufwand vorab nicht überschaubar ist.

Bitte fragen Sie unverbindlich nach einem Angebot für Ihr konkretes Anliegen.

Bei gerichtlichen Verfahren sind die gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes verbindlich. Prozessuale Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG) dürfen nicht unterschritten werden. Die Gebühren berechnen sich dann nach dem Streitwert des Verfahrens. Bitte beachten Sie, dass je nach Fallgestaltung zum individuellen Prozesskostenrisko neben Anwalts- und Gerichtskosten auch weitere Kosten wie beispielsweise Reisekosten, Zeugenentschädigungen, Gutachterkosten oder Übersetzungskosten hinzukommen können (Aufzählung nicht abschließend).

Anwaltsgebühren sind grundsätzlich bereits bei Anfang der anwaltlichen Tätigkeit fällig. Prozessuale Gebühren werden in der Regel bei erfolgreichem Prozessausgang von der Gegenseite erstattet, jedoch nur in Höhe der nach dem RVG vorgeschriebenen Vergütung. Letzteres ist relevant, wenn zugleich eine Stundensatzvereinbarung besteht.

 

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